Corona und Ihr Aufenthalt im Duinpark de Robbenjager
Duinpark und Camping De Robbenjager während der Coronakrise
Möchten Sie mit Ihrem Wohnmobil oder Wohnwagen in Urlaub fahren, so ist dies in dieser schwierigen Zeit mit Corona wieder erlaubt.
Aber es sind einige Bedingungen zu beachten:
- Das Sanitärgebäude ist Geöffnet
- Mit einem Haushalt werden Personen gemeint, die in einem Haushalt zusammenleben.
- Chemische Toiletten und die Entsorgungsstationen sind zugänglich und dürfen unter der Bedingung.
- Alle Stellplätze verfügen über Strom und Wlan, sowie einen Abwasseranschluss. Einige Wohnmobilstellplätze haben keinen festen Wasseranschluss.
- Während Ihres Aufenthaltes sind Besucher nicht erlaubt.
- Zu anderen Campinggästen muss ein ausreichender Abstand eingehalten werden. Die Verantwortung der Einhaltung der Regeln liegt bei Ihnen, sollte bei einer Kontrolle, zum Beispiel durch die Gemeinde, konstatiert werden, dass Regeln übertreten werden. Das heißt, dass eventuelle Strafen zu Ihren Lasten gehen.
In Zusammenhang mit den Richtlinien gelten für auch für unsere Einrichtungen folgende Bedingungen:
- Das Sanitärgebäude aufgrund von Corona wurde gemäß den RIVM-Richtlinien eröffnet
- Restaurant RJ ist zum Mitnehmen geöffnet. Die Öffnungszeiten und Tage finden Sie an der Rezeption.
- Viele Restaurants haben einen Lieferservice, Sie liefern auch an Duinpark De Robbenjager.
- Waschmaschinen.
- Brötchenservice ist verfügbar.
- Fahrradverleih hat geöffnet.
- Der Supermarkt Plus in De Cocksdorp hat geöffnet.
- Auch haben viele verschiedene Geschäfte auf der Insel geöffnet.
- Die Fahrradwege sind frei zugänglich.
- Die Naturgebiete und Strände sind frei zugänglich.
- Die Öffnungszeiten der Rezeption sind eingeschränkt, die Öffnungszeiten werden an der Rezeption angegeben. Wir bitte Sie, einzeln zur Rezeption zu kommen und draußen zu warten, sollte sich bereits jemand in der Rezeption befinden. Natürlich mit 1,5 Meter Abstand.
- Der Spielplatz ist geöffnet, als Eltern sind Sie für das Einhalten der Regeln des RIVM verantwortlich.
Wir achten besonders auf die Reinigungs- und Hygienevorschriften im gesamten Park und im Sanitärgebäude.
In Übereinstimmung mit den neuesten Richtlinien der Regierung und des RIVM steht der Duinpark De Robbenjager seinen Gästen offen. Aber so wie Duinpark De Robbenjager ihre Verantwortung übernimmt, hoffen wir, dass unsere Gäste das auch tun, damit wir gemeinsam eine weitere Ausbreitung verhindern können.
Wir gehen dann auch davon aus, dass Sie:
So verantwortungsvoll sind zu Hause zu bleiben, sollte ein oder mehrere Ihrer Familienmitglieder Symptome haben, die möglicherweise auf einen Infekt mit dem Coronavirus weisen.
Während Ihres Aufenthalts die empfohlenen Hygieneregeln einhalten, also keinen Handkontakt, Benutzung von Papiertaschentüchern, öfter Hände waschen etc.
Direkt entsprechende Maßnahmen ergreifen, sollte sich während Ihres Aufenthaltes der Gesundheitszustand so entwickelt, dass eine eventuelle Ansteckung mit dem Coronavirus möglich wäre.
Selbstverständlich informieren wir Sie über die neusten Entwicklungen in Bezug auf die Regierungsvorschriften. Eventuelle Veränderungen kommunizieren wir über unsere Website und Social Media. Die Sicherheit unserer Mitarbeiter und unserer Gäste hat oberste Priorität.
Wir bedanken uns für Ihre Mitarbeit.
Duinpark De Robbenjager
Familie Schuijl
Allgemeine Lage
Kann ich wegen des Coronavirus noch in den Urlaub fahren?
Obwohl unser Park in einem Gebiet liegt, für das keine besondere Sicherheitsrisiken gelten, treffen wir gemäß den Richtlinien des RIVM (übersetzt: Reichs-Institut Für Volksgesundheit und Umwelt) zusätzliche Maßnahmen um Ihre Gesundheit zu schützen, Risiken zu vermeiden und Ihnen die Sorge abzunehmen. Wir hoffen, dass Sie dadurch einen schönen Urlaub genießen werden.
Welche Maßnahmen trifft Duinpark De Robbenjager um Ausbreitung vorzubeugen?
In Übereinstimmung mit den neuen und ausführlichen Vorsorgemaßnahmen der Behörden und RIVM bezüglich der Covid-19-Epidemie hat Duinpark De Robbenjager beschlossen, folgende Maßnahmen zu treffen:
- Wir schütteln keine Hände und beugen Körperkontakt vor.
- Wir handhaben ein einfaches In- und Auschecken, zu Ihrer und unserer Sicherheit.
- All unsere Mitarbeiter sind nur tätig, wenn sie sich in guter Gesundheit befinden.
- Wir treffen zusätzliche Maßnahmen bezüglich unserer Mitarbeiter und ihrer Gesundheit.
- Aber auch unsere Hygiene ist auf Niveau, wir schenken der Reinigung des Chalets sehr viel Aufmerksamkeit, um Ihren Aufenthalt möglichst angenehm zu gestalten und würden es deshalb auch sehr schätzen, wenn Sie Ihrerseits auch darauf achten werden.
Situation Texel
Hier können Sie die meisten aktuellen Corona-Maßnahmen auf Texel finden.
Hier können Sie die meisten aktuellen Corona-Maßnahmen der TESO (Fährdienst) finden.
Auf https://www.vrnhn.nl/actueel finden Sie die meisten aktuellen Corona - Maßnahmen der Sicherheitsregio Noord-Holland Noord / Texel
FAQ (häufig gestellte Fragen)
Ich will wegen des Ausbruchs des Coronavirus meinen Urlaub umbuchen. Was bedeutet das für mich?
Falls Sie stornieren möchten, handhaben wir unsere regulären Bedingungen.
Stornieren
Ich will wegen des Ausbruchs des Coronavirus meinen Urlaub Stornieren.
Wenn Sie stornieren wollen, handhaben wir unsere Reise-und Buchungsbedingungen.
Kann ich meinen Aufenthalt stornieren und hierfür meine Reiserücktrittversicherung einschalten? Sollten Sie Ihren Aufenthalt stornieren wollen und hierfür Ihre Reiserücktrittsversicherung anfordern wollen, raten wir Ihnen, vorab Ihre Versicherung zu Kontaktieren. Die Bedingungen je nach Versicherung sind nämlich unterschiedlich.
Was bedeutet es für mich wenn die Grenze wegen Corona geschlossen wird?
Auf der Website „die deutschen Versicher“: www.gdv.de können Sie schauen, was eine eventuelle Stornierung für eine Buchung mit einer Reiserücktrittversicherung bedeutet. Für offizielle Informationen
über das Coronavirus und Gesundheitsratschläge empfehlen wir, die Website des RIVM zu Rate zu ziehen.
1. die Niederlande schließen die Grenzen zu Deutschland/Belgien, oder die Fähre wird stillgelegt. Folge: ein Vermieter kann nicht mehr liefern, was gesetzlich übereingekommen ist. Der Gast hat somit das Recht, sein Geld zurückzufordern. Es sei denn, dass ein Vermieter z.B. einen Voucher würde anbieten wollen, womit der
Gast eine andere Periode wählen kann.
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